Hände und Werke Sanitärtechnik Hände und Werke Hamburger-Deal facebook

 

 

 

 

AGB



Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Hände und Werke Eduard Witt und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungendes Bestellers erkennt die Firma Hände und Werke Eduard Witt nicht an, es sei denn, Hände und Werke Eduard Witt hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1) Beauftragung eines weiteren Frachtführers. Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

12 Zusatzleistungen. Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3) Trinkgelder. Trinkgelder sind mit der Rechnungdes Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4) Erstattung der Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt anden Möbelspediteur auszuzahlen.

5) Transportsicherung. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zulassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

6) lektro- und Installationsarbeiten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- undsonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

7) Handwerkervermittlung. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

8) Aufrechnung. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9) Abtretung. Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

10) Missverständnisse. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders undsolche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leutedes Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

11) Nachprüfung durch den Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

12) Fälligkeit des vereinbarten Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten und Auslandstransporten vor Beginn der Verladung per Überweisung oder Lastschrift zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 findet entsprechende Anwendung.

13) Lagervertrag. Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) . Diese werden auf Verlangendes Absenders zur Verfügung gestellt.

14) Beiladungen, Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Manr zu handeln sein. Ab der 5. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zutransportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 35,00/Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

15) Gerichtsstand. Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrags und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall , dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16) Rechtswahl. Es gilt deutsches Recht.